Update: Spielbetrieb im FSA ruht bis zum 19. April

Update: Spielbetrieb im FSA ruht bis zum 19. April

18.03.2020

Auf Grundlage der erlassenen Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, die einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus beinhaltet, musste das Präsidium des FSA bereits jetzt auf die bestehende Aussetzung des Spielbetriebs reagieren, da entsprechend der Verordnung bis einschließlich 19.04.2020 untersagt ist, auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, einen Sportbetrieb durchzuführen.

Ableitend von der Verordnung der Landesregierung verlängert das Präsidium des FSA somit die bereits beschlossene Aussetzung des gesamten Spielbetriebes im Verbandsgebiet bis einschließlich 19.04.2020.

Der FSA bittet seine Vereine ausdrücklich, auch zu beachten, dass demzufolge auch jeglicher Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb auszusetzen ist.

Zudem werden ab sofort alle Präsenztagungen, alle zentralen und dezentralen Maßnahmen der Aus- und Fortbildung sowie der Weiterbildung, auch im Schiedsrichterbereich und der Talentförderung für den gleichen Zeitraum ausgesetzt oder ggf. als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt.

Rechtzeitig vor dem Ablauf der Generalabsage erfolgt am 09. April 2020 eine Information des FSA über den Fortgang und die weiteren Auswirkungen auf den Spielbetrieb.

Quelle: Fußballverband Sachsen/Anhalt

Cookie-Hinweis

Diese Website verwendet Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Weitere Details zur Nutzung und Deaktivierung von Cookies erfahren Sie hier.

Einverstanden

Cookie-Informationen

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen. Es werden keine der so gesammelten Daten genutzt, um Sie zu identifizieren oder zu kontaktieren.

Cookies sind kleine Dateien, die lokal auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Dateien können keinen Schaden an Ihrem Computer anrichten.

Besuchen Sie die Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, um mehr über Cookies und lokalen Speicher zu erfahren.

Wenn Sie keine Cookies durch diese Website speichern lassen möchten, können Sie dies direkt in Ihrem Browser einstellen. Wie dies für Ihren Brwoser funktioniert, erfahren Sie bei Klick auf den jeweiligen, nachfolgenden Button.